CCC hackt Hamburger Wahlstift - "Der CCC kritisiert insbesondere, dass nach dem neuen Hamburger Wahlgesetz ausschließlich die vom Wahlstift aufgezeichneten digitalen Kreuze als Ausdruck des Wählerwillens gelten sollen. Das Papier diene nur als wählerberuhigende Dekoration, denn die Stimmen auf dem Papier sollen nur in 17 der rund 1.300 Wahllokale zur Überprüfung nachgezählt werden. Stimmen, die erkennbar mit einem herkömmlichen Kugelschreiber oder Füller abgegeben werden, sollen als ungültig aussortiert werden, so dass im Zweifel der Computer maßgeblich sei, nicht die Stimmen auf dem Papier."
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