Auch mal ein gutes Urteil zu verkünden

Freispruch im Hyperlink-Prozess:

Richter und Schöffen der 38. Strafkammer des Landgerichts anerkannten ohne Wenn und Aber, dass es sich bei Freudes Berichterstattung über von der Düsseldorfer Bezirksregierung monierten Naziwebseiten um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt habe.

Sehr gut!

tags: Recht