Bayrisches Innenministerium gegen das Grundgesetz

Wie war das noch mal mit der Diskriminierung? Bayern will Einbürgerungswilligen bei Unterstützung der PDS keinen Pass geben:

Neben der seit Jahrzehnten praktizierten Regelanfrage beim Verfassungsschutz soll in Bayern jeder Einbürgerungswillige künftig auch befragt werden, ob er einer der vom Innenministerium in München als extremistisch eingestuften Organisationen angehört oder diese unterstützt. Grundlage ist eine Liste aller vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachteten Organisationen, zu denen seit 1990 die PDS gehört. In Einzelfällen, so bestätigte der Sprecher des Landesinnenministeriums, Thomas Ziegler, am Mittwoch gegenüber junge Welt, könne nichtdeutschen Linkspartei-Mitgliedern daher die Einbürgerung verweigert werden. Schon der Kauf von Presseerzeugnissen der Linkspartei.PDS oder der Besuch von Parteiveranstaltungen könne als »Unterstützung« ausgelegt werden.

Artikel 1, Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. - aber sicherlich will Beckstein das dann auch ändern.

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