Das E-Business Weblog: Das Ende des Bloggens?

Och nö - so eine Diskussion am frühen Morgen versaut einem den ganzen Tag. Hoffen wir mal das die Lawblogger da mal einsteigen in die Diskussion und das ganze etwas entwirren. Meiner (zugegebenermaßen extrem laienhaften) Meinung nach gibt ja jeder der etwas Veröffentlicht damit auch die Zustimmung dazu, es zu verlinken - sowas ist ja beim Paperboy-Prozess auch festgestellt worden. Und Zitate an sich sind ja auch erlaubt. Genauso ist die eigene Meinungsäußerung erlaubt. Und genau diese Funktionen wickelt ein übliches Blog ja meistens ab. Sicherlich gibt es da Grenzen - aber ich sehe schon einen Unterschied zu dem was ein Blog wie z.B. meines macht, und dem was diese Schwedin gemacht hat. Andererseits gibts fast keine dumme Idee die nicht irgendwann mal von irgendeinem Anwalt irgendwo vertreten worden wäre, und in Deutschland sind die Entscheidungen ja dann doch ab und zu etwas seltsam, die aufgrund solcher Verfahren getroffen werden ... Hier gibts den Originalartikel.