GEMA im Grössenwahn

Jedenfalls kann man sowas anders nicht erklären: GEMA fordert Provider zur Sperrung von Websites auf. Ich dachte schon das zu sowas erstmal eine richterliche Feststellung nötig wäre - ja, ich weiss, Büssow hat das auch ohne richterliche Verfügung gemacht, aber der hat wenigstens die Ausrede ein Teil der Exekutive zu sein. Die GEMA ist nur eine Gebührenverwaltung, mehr nicht. Sperrforderungen aufzustellen ist schon ziemlich dreist von denen ...

tags: Recht

hafti July 3, 2005, 5:51 p.m.

so besonders dreist ist das gar nicht und richter brauchs dabei auch nicht.
Ein Service Provider (also der Webhoster) ist gesetzlich dazu verpflichtet rechtswiedrige inhalte zu entfernen wenn er von diesen kenntniss erlangt. Das einzige wo da ein gericht was entscheiden könnte wäre ob die inhalte rechtswiedrig sind oder eben nicht. Im zweifelsfall werden Webhoster sowas aber glaub ich lieber sperren, da es sonst ganz ordentlich schadensersatzklagen hageln kann.

bt. nettes blog


hugo July 3, 2005, 6:20 p.m.

Es geht ja nicht um die Hoster der rechtswidrigen Inhalte - das wäre absolut klar. Statt dessen gehts hier ja um die Provider die nichts mit den gehosteten Inhalten zu tun haben sondern nur Zugangswege zum Internet bereitstellen. Da sollte dann schon ein Richter überhaupt erstmal klären ob eine solche Sperrung bei diesen Fällen angemessen ist, immerhin geht es hier um eine generelle Zensur von Inhalten. Und wenn dann noch diese Inhalte auf Websites liegen die noch weitere - völlig legale - Inhalte enthalten, geht das noch ein paar Nummern weiter. Das ohne richterlichen Beschluss durchziehen zu wollen halte ich schon für extrem dreist. Schliesslich gehts bei den Inhalten nicht um Angriffe auf die Verfassung oder die Gesellschaft, sondern nur um eine mögliche Erleichterungen einer potentiellen Urheberrechtsverletzung (denn es geht ja nicht um die Inhalte, sondern um Linkhubs die auf die Inhalte verweisen).