Suchmaschinen haften nicht für gespeicherte Thumbnails

Kein Schadensersatz für Bilder-Wiedergabe in Suchmaschinen-Thumbnails - was ja sogar eine sinnvolle Begründung vom Gericht bekommen hat, denn die Thumbnails sind nur für die Suchanfragenbearbeitung zwischengespeichert. Wobei die Begründung schon so logisch ist, das man fast erwartet das in der Berufung das ganze gekippt wird und die Hamburger Variante (Suchmaschinen dürfen Bilder nur mit Zustimmung verwenden - was Bildersuchmaschinen defakto unmöglich machen würde, jedenfalls in der Breite wie sie sinnvoll wäre) sich durchsetzt ...

tags: Recht

Thomas Horn Aug. 21, 2006, 10:09 p.m.

Guten Tag
ich bin gerade als "kleiner"dabei Google auf Unterlassung zu verklagen.Die haben jahrelang meine PsykoMan Motive weltweit bei diversen Firmen runter-
geladen.Die Firmen widerrum hatten auch keinerlei Erlaubnis meine Bilder ins
Internet auf Ihre Seiten zu stellen. LG Hamburg sagt: Das ist eine Riesensauerei
und hat mehrere Firmen bereits verurteilt die "PsykoMan" von Ihren Seiten raus-
zunehmen. Google schert sich einen Dreck darum. Die verstecken sich in USA
und warten ab. Yahoo Altavista Freenet AOL Lycos u.a. waren insoweit korrekt,
das die "PsykoMan" aus ihren Suchmascchinen rausgenommen haben.
Google nicht. Bei 900Mio.Werbeeinnahmen jährlich interessiert kein UrHG.