Gutachten: Bagatellklausel bei Tauschbörsen ist unsinnig - weil der Nachweis der Nicht-Bagatellnutzung dem Rechteinhaber nicht möglich wäre. Weshalb man die Beweislast umkehrt und einfach generell alle Tauschbörsennutzer - und noch wichtiger alle zahlenden Kunden! - der Urheberrechtsverletzung verdächtigt. Ist mit Rechtstaatlichkeit eigentlich nicht vereinbar, aber die haben wir ja eh schon über Bord geworfen ...