Gericht: Internetcafés brauchen Spielhallen-Erlaubnis - und Internet-Cafes in Kaufhäusern oder Stadtbibliotheken? Die Spielhallen-Erlaubnis hat ja auch als Folge, das Minderjährige nicht mehr rein dürfen (steht im Artikel ja auch so drin). Dürfen Minderjährige jetzt auch nicht mehr in die Stadtbücherei, weil die dort stehenden Terminals ja auch Spielsysteme sind? Und Karstadt muss jetzt in der Computerabteilung einen Ausweis prüfen, weil das Internet-Cafe direkt mitten in der COmputerabteilung steht? Klingt alles irgendwie doch leicht unausgegoren das ganze ...
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