Wow. Eine Anwältin für Onlinerecht verlangt von Udo Vetter (der mit dem Law Blog) eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit seiner Kommentarfunktion in Hinblick auf das Wettbewerbsrecht bei Anwälten. Schon verrückt das ganze. Udos Antwortschreiben sind aber nett formuliert Hier gibts den Originalartikel.