BGH prüft Rechtmäßigkeit des Deep Linking

Und hier beweist eine Zeitung wie wenig sie begriffen hat, worum es im Internet geht. Hier wird sogar ein Suchdienst verklagt, weil er direkt auf Artikel verlinkt. Leute, denkt mal drüber nach: wenn Deep Linking verboten wird, dürfen Weblogs nicht mehr auf die Artikel selber linken, sondern nur noch auf die Hauptseiten des Verlages. Jeder der einen Link setzt müsste also erstmal prüfen ob der überhaupt rechtlich machbar wäre. Ansonsten könnte er von einem solchen Ignorantenverein verklagt werden. trauriges Gesicht

Möglicherweise gehört aber das Handelsblatt auch zu denen die rumheulen wie sehr doch die Weblogs ihren qualitativ hochwertigen Mist aus dem Google-Suchergebnis verdrängen.

Ursprünglich hatte ich aus Reflex das Handelsblatt schon verlinkt. Aber auf solche Ignoranten setze ich keine Links, könnte ja deren Google-Ranking verbessern.

Ich kann nur hoffen das der BGH diesem Unfug ein Ende setzt.

Bei heise online news gibts den Originalartikel.