BGH prüft Widerrufsmöglichkeit bei ebay-Auktionen

Hmm. Wäre ja einerseits nicht uninteressant für den Käufer - aber für den (zumindestens privaten) Anbieter wirds dann natürlich haarig, denn was ist mit dem Wiederruf, wenn da schon Zahlung und Versand erfolgt sind? Die Rückabwicklung dürfte dann eher ärgerlich werden, vor allem wenn man auf den Versandkosten sitzen bleibt. Mal schauen was da als Entscheidung rauskommt.

Interessant ist auch, wie dann die eBay-Verkaufsgebühr gehandhabt wird - bei einem Widerruf des Käufers müsste ja auch die Zahlung der eBay-Gebühr entfallen, zumindestens der verkaufspreisabhängige Anteil davon.

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