Erst wollten sie die Privatkopien und P2P-Software etc. verbieten, dann die Privatkopien legalisieren, dann wieder verbieten und jetzt wollen sie dann auch wieder die Verbreitung von P2P-Software verbieten:
Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden. Der klar gegen P2P-Software gerichtete Artikel soll laut dem für das Gesetz zuständigen Parlamentsberichterstatter, Christian Vanneste, aber nicht Programme betreffen, die Telekooperation, Forschung oder den Austausch nicht vergütungspflichtiger Werke ermöglichen.
Bei dem Hin und Her von denen wird einem ganz schwummerig. Und scheinbar bleibt der gesunde Menschenverstand dabei auf der Strecke ...