Die Lüge von der Informationsfreiheit

Was das Auswärtige Amt unter Informationsfreiheit versteht:

Vom Antragsteller angefordert war ein Erlass des Auswärtigen Amtes an die Visa-Stellen vom 22. November vergangenen Jahres mit dem Aktenzeichen 508-1-516.20. Derartige Erlasse sind das tägliche Handwerkszeug der Konsularbeamten in den über 150 Visa-Stellen weltweit, das Dokument an eine E-Mail anzuhängen, dürfte einen solchen Beamten wenige Minuten Arbeit kosten.

Und was kam als Rechnung auf diese Anforderung? 107,20 Euro. Für die Kopie eines Standarddokumentes. Soviel zur Verhältnismäßigkeit der Preise für Informationseinsicht. Exakt das, was ich schon erwartet habe tritt ein - das Informationsfreiheitsgesetz wird zur absoluten Farce.

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Walter Keim March 4, 2006, 4:39 p.m.

Also ich soll 15 € für den Erlass zahlen, aber das ist mir zu teuer: http://home.online.no/~wkeim/files/060304aa.htm weil es gegen § 10 des IFG verstösst.

Walter Keim