Bundesdatenschützer kritisiert Lauschangriff-Kompromiss
"Dies widerspricht dem Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004, welches unter Betonung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung die bisherigen Vorschriften der Strafprozessordnung zum Großen Lauschangriff in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte", betonte Schaar.
Tja, die Regierung die sich nicht mal für das fraktionsübergreifende Votum des Bundestages gegen Softwarepatente interessiert wird sich wohl auch kaum für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes interessieren - wenn es ihren Interessen zuwiderläuft. Und die Union - sollte der Wechsel stattfinden - ist mit den Maßnahmen noch nicht mal zufrieden und will noch mehr Überwachung noch weniger Rechte für Bürger und noch mehr Datensammelwut. Wird zwar kein Verbrecher mit gefangen, aber mit politischem Aktivismus kommt man in der Politik ja weiter - egal wie unsinnig der Aktivismus ist.
Das fatale daran: unsere Rechte werden nicht nur einfach ausgehöhlt - es werden Sachen demontiert die schwer und mühsam überhaupt nur erlangt wurden. Das sind Schäden die vermutlich so schnell nicht wieder behoben werden können - denn wenn erstmal die Daten verfügbar sind und die Zugriffsmöglichkeiten da sind, wird der Staat und der Ermittlungsapparat nicht mehr davon zurücktreten wollen. Alles das im Namen einer vorgetäuschten und behaupteten Sicherheit für die es keinerlei Beleg gibt.