- "Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht."
- LAG Düsseldorf, Az.: 12 (18) Sa 196/98
Note to self: nicht die Mitarbeiterinnen treten.
Bei Zickenterror gibts den Originalartikel.