Gut zu wissen!

"Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht."
LAG Düsseldorf, Az.: 12 (18) Sa 196/98

Note to self: nicht die Mitarbeiterinnen treten. lachendes Gesicht

Bei Zickenterror gibts den Originalartikel.