Ja, als Admin sollte man sich über die rechtlichen Konsequenzen bei Vertrauensverletzung im klaren sein:
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose Kündigung (Az. 7 Ca 5514/04).
Macht (hier im Sinne von Zugriff auf Daten, die anderen nicht zugänglich sind) bedeutet immer auch Verantwortung. Übrigens ist das vielen Sysadmins schon lange klar. Wäre aber schön, wenn das auch Politikern (deren Macht oftmals viel grösser ist) klar wäre ...