Was macht ein Staat, der sich selber ein Informationsfreiheitsgesetz (der Name ist schon lachhaft) verpasst, nach dem er dem Bürger Rechte auf Akteneinsicht einräumt? Er versteckt sich hinter Gebühren.
Vorab stand schon vor der Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes zwar fest, dass die Behörden Gebühren bis zu 500 Euro für die Befriedigung des Interesses der Bürger erheben können würden. Überrascht hat nun aber eine Klausel, wonach selbst die Einsichtnahme von Akten direkt auf einem Amt mit Gebühren zwischen 15 und 500 Euro zu Buche schlagen soll.
Denn so ists ja am einfachsten, da verdient man dann ja wenigstens noch an den neugierigen und nervigen Bürgern. Eine generelle Veröffentlichungspflicht und Ablage in öffentlich zugänglichen digitalen Archiven wäre ja auch viel zu sinnvoll gewesen, so ists doch viel deutscher.