Komisch. Vor kurzem erst hiess es an anderer Stelle von anderem Gericht, das die Eingabe einer Personalausweisnummer (und anschliessende Prüfung des Geburtsdatums) ausreichend wären. Aber hier reicht nicht mal Post-Ident - obwohl das Verfahren selbst von Behörden eingesetzt wird, wenn eine Identifizierung in der Ferne benötigt wird. Reichlich seltsam das ganze ...
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