Jugendmedienschutz: Alterskontrolle per PostIdent reicht nicht

Komisch. Vor kurzem erst hiess es an anderer Stelle von anderem Gericht, das die Eingabe einer Personalausweisnummer (und anschliessende Prüfung des Geburtsdatums) ausreichend wären. Aber hier reicht nicht mal Post-Ident - obwohl das Verfahren selbst von Behörden eingesetzt wird, wenn eine Identifizierung in der Ferne benötigt wird. Reichlich seltsam das ganze ...

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