Gut. Sehr gut. Ich hatte eigentlich gedacht, das dieses leidige Thema schon längst abgehakt wäre und die Telekom generell nur einmalig die Eintreibung versucht und danach dann die Restarbeiten dem eigentlichen Anbieter aufbürdet. Das wäre auch das einzig sinnvolle, denn nur der kann ja letzten Endes überhaupt einen schlüssigen Beleg vorweisen, das jemand tatsächlich willentlich seinen überteurten Abzock-Dialer benutzt. Und bitte, liebe Gerichte, besteht demnächst auf unterschriebene Willenserklärungen der Benutzer. Das, was die Telekom jedenfalls hier an Argumenten vorgebracht hat ist hanebüchener Unfug.
Bei heise online news fand ich den den Originalartikel.