Ich finds richtig so - zumindestens seit ich da ein wenig mehr drüber nachgedacht habe. Ja, für die gewerblichen Verkäufer macht das den Absatz über eBay schwerer. Aber die Situation, das ein Händler sich aus seinen Pflichten einfach dadurch stehlen können soll, das er die Ware über eBay als Versteigerung anbietet, wäre wirklich etwas seltsam. Aus P2813 bleibt noch die Frage über, wie eBay das ganze umsetzen wird. Eigentlich müssten die jetzt einen Rückabwicklungsbutton einbinden, damit man eine Rücksendung auch bezüglich der eBay-Gebühren rückabwickeln kann, denn letztendlich ist ja der Verkauf nicht zu stande gekommen und eBay müsste dann die verkaufsabhängigen Gebühren rückerstatten. Bei NETZEITUNG.DE Internet fand ich den den Originalartikel.