Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig:
Schon in der Verhandlung Ende Mai war bei Voss der Eindruck entstanden, dass es dem Anwalt von T-Online nicht gelungen sei, den Richter davon zu überzeugen, dass die Aufbewahrung insbesondere der IP-Adressen für Abrechnungszwecke erforderlich sei. Diese Einschätzung bestätigte sich nun in der vom Gericht gefällten Entscheidung.