... verfolgt die Bundesregierung bei der Verschärfung des Zuwanderungsrecht:
Nach den Plänen sollen Ehepartner beim Familiennachzug erst ab dem 21. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um so "junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen". Ausdrücklich untersagt wird eine Aufenthaltserlaubnis bei Scheinehen. Dadurch will die Bundesregierung dem Missbrauch "insbesondere zu illegalen Zwecken wie der Zwangsprostitution" entgegenwirken.
Aus Erfahrung im persönlichen Umfeld kann ich aber sagen, das die Auslegung der Ämter da schon deutlich konkreter sind. Scheinehe wird einfach mal eben unterstellt - um zu versuchen die lästige Ausländerin rauszukriegen. Selbst direkte leibliche Kinder aus der Ehe werden da nicht automatisch als Beleg für eine echte Ehe betrachtet. Aber natürlich gehts garnicht darum, lästige Ausländer abzuschieben, es geht nur darum, Scheinehen und Zwangsehen zu beschränken.
Bei den Änderungen im Steuerrecht gehts ja auch nicht darum, denen die schon viel haben noch mehr zukommen zu lassen, sondern nur um die Förderung der Steuerehrlichkeit. Und die Hartz IV Änderungen mit den anhängenden Unverschämtheiten gegenüber Arbeitslosen dienen ja auch nicht der Schikane und dem Mobbing derer, die eh schon nix haben, sondern nur der Motivation von Langzeitarbeitslosen.
Klar. Und Schweine können fliegen.
Kai Jan. 7, 2006, 7:22 p.m.
ich weiss zufaellig (auch aus persoenlicher erfahrung), dass ein amt da auch anders handeln kann.. es war naemlich das genaue gegenteil der fall.. heiratsurkunde abgegeben und schon gabs voellig problemlos ohne irgendwelche komischen fragen oder unterstellungen die aufenthaltserlaubnis..
hugo Jan. 7, 2006, 8:41 p.m.
Vermutlich hatte der Ort nicht den Namen "Freie und Hansestadt Hamburg"? Ich bin mitlerweile etwas vorsichtig, wenn irgendwer das Wort "Frei" im Namen trägt (z.B. _Frei_staat Bayern) ...