Ob eBay so richtig begeistert über die Entscheidung des OLG Köln zur Identitätsprüfung bei Online-Auktionen ist? Immerhin ist das ein recht heftiger Schlag gegen Online-Auktionen - für Verkäufer kommt da ein ganz neues Problem hoch:
Nach Ansicht der Richter des OLG sei durch die Abgabe des Angebots unter Nutzung des Accounts der Beklagten kein wirksamer Kaufvertrag entstanden. Grundsätzlich müsse derjenige, der sich auf einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag beruft, nachweisen, dass die andere Vertragspartei auch tatsächlich Vertragspartner geworden sei. Die Beweislast treffe somit den Kläger, der jedoch die Angaben der Beklagten in der Verhandlung nicht widerlegt habe.
In Anbetracht der ziemlich schludrigen Sicherheitsmechanismen bei eBay und anderen Auktionsplattformen ist das ganze aber meiner Meinung nach nur richtig. Denn solange eBay immer noch JavaScript in Beschreibungen ermöglicht bleibt das System manipulierbar und die Sicherheit, das jemand tatsächlich ein Gebot abgegeben hat, ist schlichtweg nicht gegeben.