Obelix siegt über MobiliX

Und gleich nochmal München. Nachdem das Landesgericht erste Anzeichen für die Existenz von richtigem Umgang mit albernen Markenklagen erkennen lies (immerhin haben sie mobil sofort erkannt und dem üblichen Bürger auch zugesprochen das gleiche erkenen zu können), hat das Oberlandesgericht sich jetzt genau dagegen entschieden. Wir sind also nach Meinung des Oberlandesgerichtes nicht in der Lage zwischen Mobilix und Obelix zu unterscheiden.

Natürlich, etwas mobiles und transportables ist genau das gleiches wie ein fetter Gallier der Hinkelsteine schleppt. trauriges Gesicht

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