Mal wieder ein Beweis für die Unmenschlichkeit mancher Richter. Der Spruch könnte glatt von Schill kommen: Vielmehr waren die Kinder auf Grund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. (...) Hinzu kommt, dass die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben. Wie kann ein Richter nur so eine menschenverachtende Begründung liefern? Sind Kinder aus sozial problematischen Verhältnissen jetzt der letzte Dreck, den man einfach missbrauchen kann?
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