Panoramafreiheit mit Lücken?

Ich hoffe das diese Begründung korrekter ist als der Kram in der FAZ, denn wenn nicht, wäre das wirklich fatal für meine fotografischen Websites (Leicaesk und hugo.f-2.org). Schon übel das man überhaupt über sowas nachdenken muss, weil man sich nicht mehr sicher sein kann, das übliche Anwendungen wie das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Kunstwerken noch vom Urheberrecht gedeckt sind trauriges Gesicht Bei netbib weblog gibts den Originalartikel.

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