Denn das Verfassungsgericht erklärt präventive Telefonüberwachung für nichtig. Betrifft primär Niedersachsen, aber ähnliche Situationen gibt es auch in anderen Bundesländern. Gut wenn mal dem ganzen Überwachungsfetischismus ein Riegel vorgeschoben wird.
HB July 27, 2005, 5:56 p.m.
ja, aber lies mal die Reaktion des Landesinneministers zu dem Urteil. Geht einem doch die Hutschnur, wie hier das legitime und echte Sicherheitsbedürfnis der Bürger ausgenutzt werden soll, um so einen Schwachsinn zu rechtfertigen. Allein schon diese immergleiche Schlagwortdrescherei anstatt mal konkrete Beispiele und Bedürfnisse zu bringen. Stattdessen kommt immer wieder folgender Dialog: Innenminister sagt "Wir müssen einschränken, um den Terrorismus besser zu bekämpfen!", Bürgerrechtler/Verfassungsrechtler fragt "Warum?", CDU-Innenminister "Wir müssen einschränken usw."
Gruß HB