Sehr geehrter Herr Bundesstaatsanwalt

Wenn Ihre Arbeit schwerer wird, weil dieser unverschämte Bundesgerichtshof entschieden hat, das auch mutmaßliche Terroristen Rechte haben, dann tut mir das für sie natürlich ausserordentlich leid. Es ist natürlich ausgesprochen lästig wenn man Beweise vorbringen muss und nicht einfach entlastende Zeugen unterschlagen und ansonsten auf unbeweisbare (da unter Verschluss gehaltene) Behauptungen aufbauen kann, wenn man jemanden für 15 Jahre ins Gefängnis werfen will. Eine wirkliche Frechheit ist natürlich, das Sie in Zukunft darüber nachdenken müssen, wie sie die Informationen von Geheimdiensten - den gleichen Geheimdiensten, die sich an allen Ecken und Enden geirrt haben und teilweise auch mal einfach Beweise erfunden haben - in ein Verfahren einbauen sollen.

Ich habe einen guten Vorschlag für Sie: nutzen Sie doch einfach nur Informationen, die auch vor Gericht gebracht werden können. Und denken Sie mal an den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Dann klappts auch in der nächsten Instanz ...