Vor allem vermisst der BVDW eigene Ermittlungsbefugnisse der Verwerter und Produzenten in Form von Auskunftsansprüchen gegen Internetprovider für den leichten Bezug von Nutzerdaten. - ja klar, wir geben den Rechteverwertern mal eben polizeiliche Befugnisse. Die haben doch einen an der Waffel.
Bei heise online news gibts den Originalartikel.