Hartz-IV-Empfänger sollen Bedürftigkeit beweisen - denn nur die Tatsache, das sie vielleicht mal eingezahlt haben und jetzt Arbeitslos sind, ist ja nicht ausreichend.
Der Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike, unterstützte Clevers Vorstoß. "Wer Leistungen vom Staat will, soll beweisen, dass er Anspruch darauf hat", sagte Heike im "Focus". Dies hätte den Nebeneffekt, dass das Erschleichen von Zahlungen durch Fehlangaben den Tatbestand des Betrugs erfülle. "Diese Menschen können dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden", sagte er. Wer kein Geld habe, müsse "mit einer Haftstrafe rechnen".
Genau. Werft sie ins Gefängnis. Oder stellt sie doch gleich an den Pranger, wie es die Bildzeitung immer mal wieder gerne vormacht. In was für einer perversen Gesellschaft sollen wir eigentlich noch leben?
Wovon soll eigentlich ein Hartz IV Empfänger den Anwalt bezahlen, den er dann demnächst braucht, um seine Ansprüche durchzusetzen?
popel Jan. 7, 2006, 2:33 p.m.
Also wenn man das mal richtig sieht, heisst das, dass z.B. wenn meine Mutter nach 25 Jahren einzahlen ihre Arbeit verliehren würde, kriegt sie keinen Cent, weil mein Vater zu viel verdient.
Da fragt man sich dann, wofür sie da dann 25 Jahre eingezahlt hat.
Sauerrei ist sowas.
Jutta Wrage Jan. 7, 2006, 3:38 p.m.
Das erschreckende an Hartz IV ist hier, daß die Frauen, da sie als erste von Arbeitslosigkeit bedroht sind und auch meist weniger verdienen, wieder in die Abhängigkeit gedrängt werden, die wir vor mehrs als 30 Jahren zumindest mit teilweisem Erfolg bekämpft haben.
Auch werden wir, da die Rente in der Folge erheblich zusammenschrumpft, wieder die Zeiten bekommen, wo Frauen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben, wieder eine Rente erhalten, die nicht zum Leben und nicht zum Sterben reicht.
hugo Jan. 7, 2006, 3:53 p.m.
popel: noch besser, wenn dein Vater nicht zu viel verdient, sondern z.B. nur noch Rente bekommt und dann vielleicht unter dem Satz liegt, muss deine Mutter trotzdem _beweisen_, das sie Anspruch hat. Obwohl sie 25 Jahre eingezahlt hat ...
Und beweise heisst hier: der Träger der Zahlungen verweigert die Zahlung und deine Mutter muss sich dann darum kümmern, das sie dem Träger beweist, das sie was zu bekommen hat. Was unter Umständen sehr aufwendig und langwierig sein wird - und da Zahlungsstreichungen ja in der Regel dann sofort ab Stichtag erfolgen, hat sie in der Zeit, in der sie damit beschäftigt ist, das zu beweisen, kein Geld vom Staat.
Das sie nix kriegt weil dein Vater zu viel verdient, ist ja auch heute schon so. Nur ist heute die Beweislast beim Träger - die müssen beweisen, das deine Mutter keinen Anspruch hat. Und genau diese Beweislast wollen die oben zitierten jetzt umdrehen.
Was dabei noch garnicht geklärt ist, ist die eventuelle Rückforderung von Zahlungen - was ist, wenn der Träger entscheidet jemand hat keinen Anspruch - muss dann zurückgezahlt werden? Und in welchem Zeitraum? Denn konsequent zuende gedacht würde die Umkehr der Beweislast ja auch bedeuten, das du beweisen musst, das die bisher erhaltenen Zahlungen rechtens waren.
Das ganze macht aus ALG-Empfängern schlichtweg noch mehr Bürger zweiter Klasse als sie schon jetzt sind (z.B. haben sie ja auch heute schon keine freie Arbeitsplatzwahl mehr - der Träger kann sie zur Annahme von Arbeit zwingen, auch wenn es so absurde Sachen wie 1-Euro-Jobs sind, mit denen immer wieder mal gerne Jobs im ersten Arbeitsmarkt vernichtet werden).
popel Jan. 7, 2006, 4:43 p.m.
hugo : Das sie nix kriegt weil dein Vater zu viel verdient, ist ja auch heute schon so.
Heute Ja! Allerdings vor den Herren Schröder und Hartz war das noch anders.
Da galt noch: Wer eingezahlt hat, der kriegt auch was!
Ziemlich unverschämt eigendlich diese neue Regelung. Haben sie mal wieder nur die Arbeitende Bevölkerung herangezogen und die ganzen Kapitalschlawinder ausgespart. Typisch!
Wer nicht betrügt ist selber schuld! Ich will aber gerne Schuld sein.