Zeitung: Behörden können ab 2005 Bankkonten einsehen

Weil Empfänger von Arbeitslosengeld II sind ja per Definition verdächtig und denen darf man sowieso nicht trauen. Deshalb haben sie auch weniger Rechte als normale Verdächtige - für die braucht man für sowas nämlich immer noch einen Gerichtsbeschluss ... trauriges Gesicht

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