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Nimm das, Otto! | July 1, 2005, 12:17 p.m. | |
OWL Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig: Schon in der Verhandlung Ende Mai war bei Voss der Eindruck entstanden, dass es dem Anwalt von T-Online nicht gelungen sei, den Richter davon zu überzeugen, dass die Aufbewahrung insbesondere der IP-Adressen für Abrechnungszwecke ... | ||
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