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Und wech mit den Schranken | Dec. 5, 2005, 5:22 p.m. | |
Und zwar denen, für die Ermittlungen der Bundesbehörden: Wie Schäuble erläuterte, darf derzeit etwa das Bundeskriminalamt erst aktiv werden, wenn es einen "strafprozessualen Anfangsverdacht" gebe. Diese Bedingung soll nun wegfallen. Zur Begründung sagte Schäuble, der Weg von Erkenntnissen des ... | ||
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