Abmahnungen für Gmail-Einladungen

Abmahnungen für Gmail-Einladungen - na toll. Der Wahnsinn kreist weiter. Jetzt werden Leute abgemahnt, die Gmail Einladungen auf eBay verkaufen oder in Blogs verschenken wollen. Und natürlich geht der Markeninhaber nicht an Google - die ja den Gmail-Dienst betreiben - sondern an die Endbenutzer, die nur einen im Netz etablierten Namen benutzen um das zu beschreiben was sie verschenken.

Besonders albern an der Sache: der Markeninhaber sitzt in der gleichen Stadt wie Google Deutschland - wenn die Marke (die ganz professionell natürlich bei Schlund + Partner betrieben wird, wie jedes grosse und wichtige Portal) wirklich so bedroht ist, wieso hat er dann nicht mal ein Ortsgespräch mit Google dafür übrig? Und das die Domain einen Created-Eintrag von August 2004 hat, ist sicherlich auch rein zufällig - natürlich ist ein Schelm wer dabei an Trittbrettfahren denkt ...

Für nich ganz klar das es hier garnicht um die Marke geht. Da wittert jemand Morgenluft und will ans schnelle Geld. Weil Gier ist ja Geil.

Die Google-Justitiarin Lena Tangermann empfiehlt sich im Falle einer Abmahnung zu dem Thema telefonisch an Google Deutschland (040/808179-0) zu wenden.

tags: Markenwahnsinn

Mike April 13, 2005, 10:31 a.m.

Da ich nun auch abgemahnt wurde, bleibt mir zu sagen das mir teilweise das verständnis fehlt. Klar ist wenn man den namen "gmail" verwendet, das (wenn auch unbeabsichtigt) eine namensverwechslung zu dem anderen mail-dienst natürlich besteht. Dies hat das Landgericht Hamburg mittlerweile in 4 Verfahrung bestätigt. Den Namen "gmail" kommerziell zu nutzen bzw. damit waren zu verkaufen ist ja das eine, und ich habe kein Problem damit das in Zukunft zu unterlassen. Aber, warum wird man wegen Markenrechten abgemahnt? Alle mir bekannten Fälle haben das Google Mail Logo benutzt, sowie ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um Google (G)Mail adressen handelt.
Damit verstösst man zwar gegen die AGB von Google Mail, und ich habe mich auch selbst bei Google angezeigt :).

Selbstsam ist übrigens nicht nur das registrierungsdatum der Domain sondern auch der umstand das die "marke" g-mail erst im November 2004 als Marke angemeldet wurde. Vorher existierte nur die Marke: "G-Mail... und die (und so weiter)" ob dies darauf zurückzuführen ist das es vielleicht vorher schon verfahren google gegen andere Besitzer des Namens "GMAIL" gab, mag ich nicht beurteilen, aber der gedanke kommt da einen schon.

Warum man sich nicht direkt mit Google einigt (wie schon erwähnt die sitzen auch noch in der selben stadt) ist mir schleierhaft, vielleicht versucht ja jemand auch auf diesen wege, werbung für seinen "postdienst" zu machen, von dem ich vorher noch nie etwas gehört habe, sowie auch die anderen firmen, die der herr besitzt.

Meiner Meinung nach erinnert das einen ein wenig an den guten Kim Schmitz


hugo April 13, 2005, 3:07 p.m.

Übrigens ist die Anwaltskanzlei nicht ganz unbekannt. Ja, genau, die gleichen mit der Autokennzeichengeschichte die vor kurzem so kläglich gescheitert ist ...