Auch so ein Stück aus dem Tollhaus

Die Lufthansa verdient an der Abschiebung von Ausländern (denn der Staat zahlt da volle Gebühren für einen Flugplatz für), darf aber nicht im Rahmen einer Online-Aktion mit Protest bedacht werden. Denn das ist ja verwerflich, auch wenn es nur die Übertragung der Aktionärsversammlung betraf und nicht das eigentliche Buchungsgeschäft. Trotz Anmeldung der Aktion und vorheriger juristischer Beratungist der Aktivist jetzt vorbestraft. Und was ist der grossartige Schaden um den es geht? 43000 Euro bei der Lufthansa für angebliche Gegenmaßnahmen ...

Sorry, aber irgendwo hakts da bei mir. Klar, Denial-of-Service-Attacken sind ein Problem und sind eine ziemlich massive Demonstration - andererseits sind Autobahnblockaden, Schienenblockaden oder grosse Protestmärsche auf Hauptverkehrsstraßen auch nichts anderes. Das ist nunmal wesentlicher Bestandteil einer Demonstration, das eine Form gewählt wird, die aufgrund der Nebenwirkungen eben auch bemerkt wird. Sich freundlich lächelnd mit ner Kerze in die Hand irgendwo hinstellen wo man keinen stört ist keine Demonstration, sondern ein Kirchentag.

Gerade die Aktion gegen die Lufthansa war nun aber genau wie eine Demo vorbereitet und aufgezogen worden - aber das Gericht ignoriert das Demonstrationsrecht eben. Ist ja Internet, scheiss drauf. Komisch, vor wenigen Tagen wollten noch Innenminister verhindern, das das Internet ein rechtsfreier Raum wird. Aber vermutlich meinten sie wohl eher was anderes damit ...

tags: Bananenrepublik, Recht