Urteil: E-Mails dürfen nicht gefiltert werden - eine wichtige Entscheidung mit potentiell weitreichenden Folgen. Denn gerade die Stärkung des Rechts auf Geheimhaltung von eMail aber auch die Filterung führt in Unternehmen sicherlich zu Konflikten. Wichtig vor allem ist es, weil hier die Anwendbarkeit des Post und Fernmeldegeheimnisses auf eMail festgelegt wurde - ein Punkt, der bisher oft problematisch war.
Ok, bleibt natürlich noch offen was alles vor Gericht als plausibler Grund für Filterung Bestand hat - warscheinlich dann wieder etwas mehr als nur die Virenabwehr. Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung.