Denn ein Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten:
Die Ausführung des Forenbetreibers, innerhalb der Frist von 24 Stunden durch Abwesenheit keine Möglichkeit zu einer Sperrung gehabt zu haben, ließ der Richter nicht gelten. Im Zeitalter der "schnellen E-Mails" sei der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten. Dieser habe daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
Das macht defakto den privaten Betrieb eines Forums unmöglich - jedenfalls wenn man es alleine aufsetzt. Und da Blogs mit ihrer Kommentarfunktion auch im Prinzip Foren haben, können wir uns schon auf die erste Klage gegen einen Blogger freuen. Was für ein Scheiss. Natürlich muss man rechtswidrige Inhalte unverzüglich entfernen - aber unverzüglich mit einer Frist von einem Tag gleichzusetzen ist hahnebüchener Mumpitz.
Und was für eine praktische Methode einen unliebsamen Kollegen loszuwerden: wenn er mal ankündigt für ein paar Tage offline zu sein, schnell was ins Forum gepackt und Anzeige erstattet ...