Schon putzig: eine Schülerin bekommt vor Gericht Recht auf die alte Rechtschreibung zugesprochen, aber:
Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor dem Ende der Schulzeit der Antragstellerin nicht zu rechnen sei.
Irgendwie kann man solche Sachen nur noch mit einer sehr verqueren Vorstellung von Humor erklären. Hat ja schon fast Kohlhaasche Züge das ganze