Karlsruhe watscht die Regierung ab:
Der Gesetzgeber hätte diese weit reichende Anordnung im Luftsicherheitsgesetz zudem gar nicht beschließen dürfen, kritisierten die Verfassungsrichter weiter. Der Artikel 35 im Grundgesetz genehmige einen Einsatz der Bundeswehr nur bei Katastrophen- und Unglücksfällen, stellte das Gericht klar.
Zum Glück ist dieses abstruse Gesetz jetzt vom Tisch - sofern sich die Regierung an die Weisung hält. Immerhin ist sein härtester Vertreter - Schily - nicht mehr im Amt, hoffentlich haben seine Nachfolger da mehr Verstand (was mach ich mir da vor - jetzt ist der Rollstuhlfahrer am Drücker ...)
HB Feb. 15, 2006, 8:13 p.m.
Das ist es doch, was ich an unseren Sicherheits- und Innenpolitikern so liebe:
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, die Rechtsabteilung schlägt die Hände überm Kopf zusammen, das Luftsicherheitsgesetz ist eindeutig verfassungswidrig. Vollkommen egal sagt sich der (auf das Grundgesetz der BRD vereidigte) Politiker, vielleicht schläft das BVG ja, oder vielleicht können wir sie einfach mit Überlastung erledigen, wir verabschieden trotzdem.
Schlechte Sicherheit (wie Bruce Schneier sagen würde) ist es auch: Ich stell' mir das so vor, im schlimmsten Fall versuchen ein paar Verrückte die Maschine mit Nagelscheren zu entführen, die meisten Passagiere haben keine Lust, im Reichstag zu landen und gucken mal, was 100 Menschen mit Aktentaschen und Mänteln gegen 5 Terroristen mit Nagelscheren ausrichten können. Ein paar Schnittwunden später sind die Terroristen überwältigt, alles könnte in Ordnung sein. Genau dann kommt die Luftwaffe. Frei nach Nena, 99 Düsenflieger Jeder war ein großer Krieger, hielten sich für Captain Kirk, das gab ein großes Feuerwerk!
Dumm, dreist und verfassungswidrig, das sind ja gleich 3 Dinge auf einmal. Normalerweise schafft das nur Kinderüberraschung.
Und falls jemand die Attribute "schlechte Sicherheit" und "eindeutig verfassungswidrig" einem aktuellen Vorschlag des jetzigen Bundesinnenministers zuordnen möchte, ein Schelm wer Arges dabei denkt.
Gruß HB
Omar Abo-Namous Feb. 16, 2006, 2:36 a.m.
Beckstein fordert nun eine Grundgesetzänderung - nach dem Motto, wenn's nicht passt, wird's passend gemacht!
Er bezeichnete das Gesetz als "mutige Auslegung des Grundgesetzes" !!