Bin das nur ich, oder hat sonst noch jemand das Gefühl das sich Karlsruhe aus der Diskussion um die rechtmäßigkeit der Neuwahlen verpissen wollte? Die Begründungen lesen sich jedenfalls so als ob damit jetzt ein Freibrief für Kanzler und Präsident ausgestellt wurden - sind die beiden sich einig, gehts ratzfatz weg mit dem Bundestag. Eine angeblich schlechte Prognose und die Zustimmung dazu reichen ...
Wozu haben wir dann eigentlich noch Regeln zur Auflösung des Bundestages im Grundgesetzt, wenn es selbst das Verfassungsgericht scheinbar nicht mehr sonderlich interessiert?