Mancher Abmahnwahnsinn wird verständlich ...

... wenn man sich mal die Diskussion im law blog um die Registrierung von "Law Blog" als Marke für das Weblog von Udo Vetter anguckt. Und zwar ganz besonders die Argumente von Robert Basic und die Reaktionen von Udo darauf. Roberts Argument, das es schon etwas seltsam anmutet einen Begriff eintragen zu lassen, der im allgemeinen Blog-Sprachgebrauch sich durchaus verbreitet hat, begegnet Udo mit dem Argument, das wäre ja ein englischer Begriff und deshalb kein Gattungsbegriff und überhaupt gelte ja das Markenrecht eh nicht im englischen Sprachraum. Deshalb will er das "law blog" als Titel für juristische Weblogs für sich reklamieren.

Sorry, aber exakt diese Argumentation bringen auch ständig irgendwelche Markenhansel aus Firmen - Microsoft versucht wegzudiskutieren das Windows ein allgemeiner Begriff ist. Die Geschichte um die Explorer-Marke - gleicher Unfug. Wenn selbst im Internet durchaus bewanderte Anwälte so seltsame Anwandlungen haben, braucht man sich nicht zu wundern, wenn andere Anwälte da einen Weg sehen, Kohle zu machen.

Wobei ich keinesfalls Udo Vetter unterstelle, das er mit der Marke Geld machen will - zumal es eh nur seine Kollegen treffen würde, und eine Krähe hackt ja bekanntlich der anderen kein Auge aus - es geht einfach nur um die sehr seltsame Argumentation an der Kritik vorbei. Um das totale Unverständnis eines Anwalts, zu erkennen wo genau der juristisch unverdorbene Blogger da seine Probleme mit hat.

Juristen und normale Menschen denken definitiv anders. Und das meine ich jetzt absolut nicht im positiven Sinne.

tags: Markenwahnsinn, Recht