T-Online darf Nutzungsdaten nicht speichern

Mal sehen wie lange das Urteil gegen T-Onlines Datenspeicherungen bestand haben wird:

Die Wirkung des Darmstädter Urteils ist womöglich nur von kurzer Dauer. Weil das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet- und Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, wird es auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz geben. Fraglich ist jedoch, ob die so genannte Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Grundgesetz? Was für ein Grundgesetz? Schert das noch einen Politiker? Wir haben keinen verfassungsgemäßen Haushalt, die Schnüffelaktivitäten des Zolls wurden verlängert, trotz gegenteiligem Urteil und was sonst noch so alles in letzter Zeit das Grundgesetz untergraben hat. Was ist da ein bischen Vorratsdatenspeicherung? trauriges Gesicht

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