Und zwar denen, für die Ermittlungen der Bundesbehörden:
Wie Schäuble erläuterte, darf derzeit etwa das Bundeskriminalamt erst aktiv werden, wenn es einen "strafprozessualen Anfangsverdacht" gebe. Diese Bedingung soll nun wegfallen. Zur Begründung sagte Schäuble, der Weg von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes über die Landespolizei zum BKA sei zu umständlich.
Und was glaubt ihr, werden diese Sonderrechte nur für die Terrorismusbekämpfung genutzt? Oder geht jetzt so langsam jede Kontrollfunktion die in der Exekutive noch drin ist flöten?
Schön, wie sich Union und SPD in der Beschneidung der Bürgerrechte und der Beschneidung der Kontrollfunktionen einig sind ...