Der Hermenschauer wurde aufgefordert einen Artikel zu entfernen der auf diesen Artikel bei Feuerwehr.de verweist. Im dem Artikel geht es um eine Firma die eine kombinierte Word+Bild Marke auf First Responder
hat und versucht gegen einfache Nennungen des Wortanteils in Domains und Onlinepräsentationen vorzugehen.
Und das obwohl sie schon - laut Beschreibung bei Feuerwehr.de - vor Gericht dafür Abfuhren erteilt bekommen hat und es eine klare Aussage gibt, das deren Marke eben nur in Kombination gültig ist.
Für mich sieht das ziemlich nach Zensurversuchen aus. Wobei der Sinn sich mir nicht erschliessen will - die Markeninhaberin hat scheinbar ein Online-Magazin rund um das Thema aufgezogen. Oder will das aufziehen. Sowas funktioniert aber wohl kaum wenn man vorher die Leute, die mit dem Thema effektiv zu tun haben, vor den Kopf stösst. Wer soll denn Interesse an so einem Online-Magazin haben, wenn er vorher von denen eine Abmahnung bekommen hat?
Klar, die teilweise privat aufgezogenen Feuerwehr-Seiten sind mögliche Konkurrenten - aber so ist es eben im Internet, man ist da nicht alleine. Da helfen auch keine Anwälte.
Feuerwehrmann Feb. 26, 2005, 10:02 a.m.
"Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter Internet-Domains.
Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit, dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs- oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher nicht begründet."
Zitat aus dem Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81
Jens March 6, 2005, 12:08 p.m.
Hicht nur der Webmaster von Hermenschauer wurde von dem Typ blöd angemacht.
Es gibt weitere Webmaster die der Markeninhaber mit Einschreiben, Einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverhandlungen belästigt hat.
Herbert March 26, 2005, 12:56 a.m.
was will der Typ eigentlich
auf seiner Seite steht was von Firstresponder-Onlinemagazin
aber wenn man seine News so anschaut dann sieht man doch nur Gestammel mit Abmahnung, Gericht usw.
Herbert
Artikel über Markenrecht + Firstresponder
Jens April 19, 2005, 10:24 a.m.
hi Leute
ein Tip um sich über den Betreiber der komischen Webseite www.firstresponder.de zu informieren:
Tag: 20.4.2005 Mittwoch
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Ort: Amtsgericht Leipzig (Bernhard Göring Str. 64)
Saal: 147 im 1.OG
da gibts dann Infos aus erster Hand
Jens