Hoffen wir, das die Verfassungsbeschwerde gegen ungebremste Zollschnüffeleien in Karlsruhe Erfolg hat:
Die Humanistische Union, ein Journalist der Berliner Zeitung und ein Rechtsanwalt mit Verfahrensvollmacht vor dem Bundesverfassungsgericht haben in Karlsruhe Klage gegen das umstrittene Zollfahndungsdienstgesetz erhoben. Der Bundestag hatte die damit einhergehenden Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation Mitte Dezember trotz heftiger Bedenken der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen mit den Stimmen der Großen Koalition um 18 Monate verlängert. Es konnte somit zum 31. 12. 2005 zunächst erneut in Kraft treten. Gleichzeitig mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde haben die Bürgerrechtler aber beantragt, das Gesetz bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nicht vollziehbar zu erklären.
Es ist schon ausgesprochen absurd, wie die Bundesregierung - und der Bundestag durch seine Zustimmung - einfach die Forderungen aus Karlsruhe ignoriert. So langsam fragt man sich wirklich, wozu noch ein Grundgesetz existiert, wenn jede Zusammenrottung von Prolethikern da einfach drüberweg trampeln darf ...