Verfassungsgericht hebt Verbot für Studiengebühren auf

Verfassungsgericht hebt Verbot für Studiengebühren auf. Auf in die Zweiklassengesellschaft was Bildung anbelangt. Nein, 500 Euro pro Semester sind keine sozial verträgliche Gebühr. Aber das ist ja sowieso Programm - die die unten stehen sollen keine Chance haben nach oben zu kommen. Es geht eben bei Elite-Unis und Studiengebühren nur um eine Elite - die finanzielle Elite. Und so haben wir nach all den Jahrzehnten wieder den Schlusstrich unter die gleichberechtigten Bildungschancen gezogen - passenderweise in dem Jahr, in dem internationale Studien bescheinigen das es mit der Chancengleichheit bei der Bildung bei uns sowieso nicht sonderlich weit her ist.

Das Volk der Dichter und Denker? Von wegen. Das Volk der Schafe und Deppen passt wohl eher ... trauriges Gesicht

tags: Bananenrepublik

Knirpel Jan. 27, 2005, 10:35 a.m.

Ähm, dir ist aber aufgefallen, dass das Verfassugnsgericht gar nichts gegen ein gebührenfreies Studium im allgemeinen gesagt hat, sondern nur der Meinung ist, wenn Bildung Ländersache ist, müssten auch über die Gebühren die Länder entscheiden?

Der Weg in die Zwei-Klassen-Gesellschaft beginnt in vielen Fällen schon früher durch mangelnde, teure Kindergartenplätze und zu frühe Aufteilung in Schulformen, in denen die Schwächeren nicht ausreichend gefördert werden - so das Ergebnis der PISA-Studie. Einen anständigen Gymnasialabschluss bekommen sowieso vor allem Kinder aus der oberen Schicht, da sind Studiengebühren nur der letzte Tropfen in das volle Fass.

Nur meine 0,02 Euro. Womit ich keineswegs ein Statement _für_ Studiengebühren, sondern nur ein paar weitere Denkanstöße gegeben haben möchte.

hugo Jan. 27, 2005, 2:49 p.m.

Schon klar - das Verfassungsgericht hatte nur darüber zu entscheiden ob der Bund bei Bildungspolitik den Ländern reinreden darf. Aber das Verfassungsgericht hat schon öfter "Ja, aber"-Urteile abgegeben - also zwar dem einen (hier den Ländern) Recht gegeben, dieses Recht aber grundsätzlich unter Grenzen gestellt. Gerade unter dem Gesichtspunkt das Bayern und Baden-Würtemberg schon mit den Hufen scharren um Gebühren einzuführen und die Gebührenhöhe - 500 Euro - auch schon auf dem Tisch lag hätte meiner Meinung nach vom Verfassungsgericht da eine deutlich klarere Notiz in Richtung sozialer Verträglichkeit kommen müssen.

Die 500 Euro die in der Diskussion sind sind jedenfalls absurd - und diese dreiste Geschichte von dem BaWü-Bildungsminister das die Studenten ja nur für 100 Euro pro Monat auf etwas verzichten müssen ist anbetracht der Tatsache das bei manchem Studenten ohne finanzielle Absicherung durch das Elternhaus das ganze Geld für Essen, Miete und Fahrkarten draufgeht schon ausgesprochen dreist.

Es ist völlig korrekt das diese Zweiklassengesellschaft schon viel früher zementiert wird und das schon dort angesetzt werden muss um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Leider ist im Moment eher die gegenteilige Bestrebung zu erkennen - die Bildungsspaltung der Gesellschaft wird noch zementiert.