In allen heise online vorliegenden Fällen ging es bei den Strafanzeigen bisher um das Angebot einer einzigen Datei. Diesen Beschuldigten dürften der neuen Regelung zufolge also in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Da den Staatsanwaltschaften aber empfohlen wird, in jedem Fall die Personalien des Beschuldigten zu ermitteln, erhält die Karlsruher Kanzlei auch weiterhin bei Akteneinsicht die gewünschten Informationen, um zivilrechtlich vorgehen zu können.
Heisst auf Deutsch: die Staatsanwaltschaft macht nix weiter als beim Provider eine Feststellung des Nutzers anzufordern - vermutlich ein Brief mit Vordruck, in den nur die konkreten Daten eingetragen werden. Die Provider müssen weiter die Daten raussuchen - auch wenns nur um ein popeliges File geht. Die Benutzer werden weiter ermittelt und in die Akte eingetragen - und haben dann mit der Kanzlei den Ärger wegen der Abmahnung. Die Kanzlei verdient sich weiter dumm und dämlich.
Ganz tolle Lösung.
Wenn ein Verfahren direkt geschlossen werden soll, gibt es auch keine Veranlassung Personalien festzustellen und der Kanzlei in die Hände zu spielen. Aber hier ging es ja nicht um die Bürger, es ging ja nur um die Arbeitsvermeidung bei den Staatsanwaltschaften.