Wikipedia.de derzeit abgeschaltet

Die Wikipedia.de ist derzeit abgeschaltet:

Grund ist nach einem Artikel der ebenfalls zu Wikimedia gehörenden Wikinews, dass die Eltern des verstorbenen Computerhackers Tron aus Berlin nicht wünschten, dass der volle Name ihres Sohnes und nicht nur sein Pseudonym in einem Artikel der Wikipedia veröffentlicht wird. Dies ist er jedoch weiterhin, auch nach der einstweiligen Verfügung.

So sehr ich verstehe, das sie das nicht wollen - dafür ist es ein bischen spät. Denn der Name ist nicht nur bei Wikipedia zu finden, der findet sich verstreut durchs ganze Netz. Ausserdem - egal ob es ihnen passt oder nicht - ist er eine Person der Zeitgeschichte. Immerhin gibts sogar nen ganzen Film über ihn.

Die Sperrung der ganzen deutschen Wikipedia-Domain als Anordnung vom Gericht ist dann schon ziemlich seltsam - denn die deutsche Wikipedia ist ja nur eine Weiterleitungsseite.

Irgendwie ist das mal wieder ein weiterer Beleg, warum man in Deutschland keine Webseiten betreiben kann - hier wird fast grundsätzlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Auswirkungen der ganzen Aktion werden aber nicht bedacht - denn davon, das die Weiterleitungsseite nicht mehr betrieben werden darf, ist die Seite ja nunmal nicht vom Netz. Und das einzige Ergebnis ist, das sein bürgerlicher Name noch weiter verbreitet bekannt wird.

Fehlt nur noch, das eine Sperrung ala Büssow für die ganze Wikipedia gefordert wird. Und durchgesetzt wird. Weil wir sind ja in Deutschland.

tags: Recht

popel Jan. 20, 2006, noon

Das Problem ist nicht Deutschland sonder das Problem ist, dass Richter leider überall auf der Welt über Sachen urteilen dürfen von denen sie erwiesener Weise keine Ahnung haben.

Wie soll ein Richter (m/w) ein kompetentes und in sich schlüssiges Urteil über Angelegenheiten im Internet verfassen, wenn er selbst nicht mal weiss, was das Internet ist.

Ich fordere deshalb Kompetenzsicherung für Richter. Schliesslich: Wer keine Ahnung hat, soll auch nicht urteilen.

hugo Jan. 20, 2006, 12:06 p.m.

Naja, vermutlich ist das in diesem Fall mal wieder der klassische Fall: der Richter hat nur zu entscheiden, ob der Geschichte stattgegeben wird - ob da ein berechtigter Anspruch besteht. Natürlich hat keiner sich die Mühe gemacht, den Richter über die Auswirkungen und die technische Situation aufzuklären - aber selbst wenn, es gibt ja durchaus Situationen, wo der Richter nicht über den Umfang einer Maßnahme entscheidet, sondern nur über die Tatsache generell, ob die Maßnahme stattfindet oder nicht. Und die Betrachtung, ob eine Maßnahme stattfinden soll oder nicht, ist ja oftmals garnicht an die technischen Gegebenheiten gebunden, sondern eine rein formale Entscheidung (sind Fristen eingehalten, ist der entsprechende Schritt angedroht, ist das ganze kein offensichtlicher Mumpitz).

Ich glaube das Richter gar keine Chance haben, die komplette Kompetenz in einem Verfahren für die Details zu haben. Dafür gibts Gutachter und Zeugenbefragungen etc. Nur gibts halt gerade bei den Abmahnungen und Verfügungen häufig eben genau keine Einbindung von externen Experten.

unionsbuerger Jan. 22, 2006, 8:14 p.m.

Der Rechtsanwalt Friedrich Kurz, der wikipedia.de 1 Tag lang zensieren konnte, war auch der RA des BUNDESPRESSEAMTS der Bundesregierung im Fall kanzlerschroeder.de. Um eine e.V. beim Landgericht Berlin 23 Zivilkammer durchzusetzen, wurde das Persönlichkeitsrecht unseres damaligen Kanzlers von RA www.rechtkreativ.de implizit verstaatlicht, ohne dass Herr Gerhardt Schröder hierzu sein Einverständnis gab. Wegen dieses rechtlichen Fehlers musste das BUNDESPRESSEAMT die Freiheit von folgenden urls garantieren per Landsgerichtvergleich.

www.wahlleiter.de, www.unionsbuerger.de, www.eine-frau-soll-kanzler-werden.de, www.praesidentin.de und www.stoiberkanzler.de darf das Bundespressamt vereinbarungsgemäss nicht beanspruchen.

FAZIT: WIKIPEDIA WIRD GEGEN SEINE ZENSOREN SIEGEN